© eigenes Bild

Formulare

Anmeldung

Die Anmeldung für einen Krippen -oder Kindergartenplatz kann seit Januar 2024 nur noch online über
das Kita-Anmeldeportal der Stadt Bad Lauterberg für alle vier Kindertagesstätten im Stadtgebiet erfolgen.

Dieser erreichen Sie über folgende Adresse:

https://www.badlauterberg.de/buergerservice/bildung-soziales/kita-portal

Für das Kitajahr 2024 endet die Anmeldephase am 29.02.2024.
Für das Kitajahr 2025 endet die Anmeldephase am 28.02.2025.

Nach Ablauf der Anmeldephase werden alle Angaben geprüft und die Plätze nach den Aufnahmekriterien vergeben.

Nach erfolgreicher Voranmeldung erhalten Sie eine automatisch generierte Email als Eingangsbestätigung. Sollten Sie keinen Internetanschluss zur Verfügung haben, melden Sie sich zwecks eines Termins bitte telefonisch oder per Mail bei Frau Schenk.

Für Termine und weitere Fragen zum Kita-Portal steht bei der Stadtverwaltung Frau Schenk unter Tel 05524 / 853165 oder E-Mail: schenk.m@badlauterberg.de zur Verfügung.

Allgemeine Benutzungsregelung und Betreuungvertrag

Die Allgemeine Benutzungsregelung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages, den Sie als Eltern mit dem Träger unserer Einrichtung schließen. Sie beinhaltet die allgemeinen und grundsätzlichen Aspekte zur Betreuung Ihres Kindes, wie Betreuungszeiten, Gebühren,  weitere Grundlagen der Zusammenarbeit und Kündigungsregelungen.
Des weiteren können Sie den aktuellen Beitrag zur Betreuung Ihres Kindes aus der Gebührentabelle entnehmen.

Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Harzer Land als Träger unserer Kita Bartolfelde und Ihnen als Sorgeberechtigten Ihres Kindes geschlossen.  Er beinhaltet personenbezogene Daten von Ihnen und Ihrem Kind sowie gewünschte Betreuungszeiten und Sonderöffnungszeiten.

Gebühren: Für die Betreuung von Kinder unter drei Jahren werden Beiträge erhoben. In der Gebührensatzung finden Sie sechs Gebührenstufen gestaffelt nach Einkommen.

Für die Eingruppierung muss vor der Aufnahme des Kindes eine Selbsteinstufung durch die Personensorgeberechtigten vorgenommen werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie im Anhang.
Bei Änderungen in den Einkommensverhältnissen einer Familie sind die Eltern dazu verpflichtet, eine neue Selbsteinstufung vorzunehmen.
Ebenfalls möchte wir Sie bei  Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten, eine neue Einzugs-ermächtigung auszufüllen und diese bei der Kita-Leitung abzugeben.

Erläuterung zur Selbsteinstufung